Wissenswertes zum Führerschein und zur Wahl Deiner Fahrschule

 

Demobogen

"Fahren Lernen Max" - Demobogen

Hol dir hier schon mal einen Vorgeschmack auf Dein Theorie-Training mit "Fahren Lernen Max"!

Der Demobogen zeigt dir, wie Du mit "Fahren Lernen Max" lernst.

Wenn Du bei einer Frage mal nicht weiter weißt, helfen Dir unsere Tipps und Lernhilfen auf die Sprünge:
Schau Dir die Situation im Video an oder lies Dir in "Fahren Lernen Max" die passende Seite im Begleitbuch durch.

Hier kommst Du zum Demobogen!

Viel Spaß dabei!

 

Kriterien für die Auswahl der Fahrschule

Angenehme Atmosphäre - In unseren Fahrzeugen wird nicht geraucht

  • Wo haben Freunde, Bekannte, Mitschüler den Schein gemacht, und waren sie dort zufrieden?
  • Wirst Du im Büro freundlich, unverbindlich und kompetent beraten?
  • Liegt die Fahrschule günstig (Schule, Wohnung, Arbeitsplatz, ...)?
  • Passen die Unterrichtszeiten und bekommst Du Fahrstunden zum Wunschtermin (z.B. auch am Samstag)?
  • Gibt es die Möglichkeit, vor dem Abschluss des Ausbildungsvertrages an einem Theorieunterricht teilzunehmen?
    Dort kannst Du den Fahrlehrer kennenlernen und Dich mit den anderen Fahrschülern unterhalten.

Für die Motorradausbildung solltest Du außerdem noch beachten:

  • Stehen unterschiedliche Fahrschulmotorräder zur Auswahl bzw. passt das angebotene Motorrad (Sitzhöhe, Gewicht, Sitzposition)?
  • Stellt die Fahrschule Helm, Schutzkleidung etc. zur Verfügung?
  • Ist der Fahrlehrer selbst aktiver Motorradfahrer?

16 Jahre - Welcher Führerschein?

Klasse A1 Klasse AM
Leichtkraftrad 125 ccm, 11 kW (15 PS),
Wegfall der 80 km/h Begrenzung für 16. und 17. Jährige
Kleinkraftrad 50 ccm,
45 km/h bbH bzw. 4 kW
16 Lektionen Theorieunterricht
(12 Grundstoff + 4 speziell für Motorrad)
14 Lektionen Theorieunterricht
(12 Grundstoff + 2 speziell für Motorrad)
12 Sonderfahrten
(5 Überland, 4 Autobahn, 3 Nacht)
keine Sonderfahrten
Ausbildung mit Schaltung/Automatik  Ausbildung auf Automatik (jedoch keine Beschränkung im Führerschein)
2 Jahre Probezeit
(wird auf die Probezeit des Autoführerscheins angerechnet)
keine Probezeit (die beginnt dann erst mit dem Erwerb des Autoführerscheins)
beim späteren Erwerb des Motorrad-Führerscheins
(Klasse A oder A2) nur praktische Prüfung (wenn Klasse A1 zwei Jahre im Vorbesitz ist)
beim späteren Erwerb des Motorrad-Führerscheins (Klasse A) 12 Sonderfahrten
Aufbau von Schadenfreiheitsrabatt bei der Versicherung nur Versicherungskennzeichen ohne Anrechnung von schadensfreien Jahren

Führerscheinantrag

Zuständig ist die Führerscheinstelle des Hauptwohnsitzes.
folgende Unterlagen müssen bei der Führerscheinstelle abgegeben werden :

  • Personalausweis oder Reisepass (beim Reisepass mit Meldebescheinigung)
  • 1 Passfoto
  • Erste Hilfe Bescheinigung
  • Sehtest
  • ggf. vorhandener Führerschein
  • Gebühr: ca. 44,- Euro (bei BF 17 ist die Gebühr höher)
  • Bearbeitungsdauer: 3 - 5 Wochen (erst danach kann die Prüfung gemacht werden!)

Kosten für die Führerscheinausbildung in der Fahrschule

  • Grundbetrag (darin sind auch die Theorieunterrichte enthalten)
  • evtl. Lehrmaterial (App, Buch)
  • Sonderfahrten (Mindestanzahl gesetzlich vorgeschrieben)
  • "normale" Fahrstunden (die Anzahl hängt vom Talent und Fleiss ab)
  • Theorieprüfung
  • praktische Prüfung

Der Preis sollte nie das ausschlaggebende Kriterium für die Auswahl der Fahrschule sein, denn niemand kann Dir sagen, was der Führerschein am Ende wirklich kosten wird.

Und oft kommst Du bei einer vermeintlich teuren Fahrschule, die eine gute und intensive Ausbildung bietet, günstiger weg, als bei einer Fahrschule mit niedrigen Preisen, bei der sich der Fahrlehrer von Dir spazieren fahren lässt, oder bei der Du schlecht vorbereitet die Prüfung nicht bestehst.

Zusätzliche Gebühren außerhalb der Fahrschule

  • Führerscheinantrag bei der Führerscheinstelle
  • Kurs "Erste Hilfe"
  • Sehtest
  • TÜV-Gebühr für theoretische und praktische Prüfung

Termine und Fristen

  • Frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters: Führerscheinantrag bei der Führerscheinstelle abgeben
  • Frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters: Theorieprüfung
  • Frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters: Praktische Prüfung
  • Frühestens am Geburtstag: Führerschein abholen

Der Prüfauftrag für den TÜV ist genau 1 Jahr gültig, in dieser Zeit muss die Theorieprüfung bestanden sein.
Die bestandene Theorieprüfung ist dann wieder genau 1 Jahr gültig, in dieser Zeit muss die praktische Prüfung bestanden sein.
Theorieunterrichte und Sonderfahrten sind 2 Jahre gültig.

Die gesetzliche Sperrfrist nach nicht bestandenen Prüfungen beträgt 2 Wochen.

Wichtige Hinweise zur theoretischen Prüfung

Erste Hilfe Grundkurs

  • wird von allen Hilfsorganisationen (Rotes Kreuz, Malteser, ASB, ...) angeboten
  • Dauer: 9 Unterrichtsstunden
  • Informationen über Anbieter und Termine bekommen Sie in der Fahrschule!

Sehtest

  • beim Optiker oder Augenarzt
  • darf bei Abgabe des Führerscheinantrags nicht älter als 2 Jahre sein
  • Preis: ca. 10,- Euro

Aufbauseminar zur Nachschulung (ASF)

Nach einem A- oder zwei B-Verstößen innerhalb der Probezeit wird von der Führerscheinstelle die Teilnahme an einem ASF-Kurs angeordnet.

Er besteht aus vier Sitzungen á 135 Minuten und einer Beobachtungsfahrt von 45 Minuten, die gemeinsam mit anderen Kursteilnehmern durchgeführt wird. Für den ASF-Kurs ist eine Teilnehmerzahl von 6 - 12 Personen vorgeschrieben. Es findet keine Prüfung statt!

A-Verstöße:

  • Zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschritten
  • Rotlicht missachtet
  • Überholen im Überholverbot
  • Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden nicht eingehalten
  • Fahren unter Alkoholeinfluss
  • Vorfahrtverletzung mit Gefährdung eines Anderen
  • Zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen
  • Unfallflucht
  • Nötigung
  • Verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
  • "Geisterfahren" auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße

B-Verstöße:

  • Überhöhte Geschwindigkeit, die nicht unter die die A-Verstöße fällt
  • Mit abgefahrenen Reifen gefahren
  • Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern
  • Ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeugs mit Gefährdung anderer
  • Verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
  • Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
  • Kennzeichenmißbrauch
  • Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überzogen