Nach einem A- oder zwei B-Verstößen innerhalb der Probezeit wird von der Führerscheinstelle die Teilnahme an einem ASF-Kurs angeordnet.
Er besteht aus vier Sitzungen á 135 Minuten und einer Beobachtungsfahrt von 45 Minuten, die gemeinsam mit anderen Kursteilnehmern durchgeführt wird. Für den ASF-Kurs ist eine Teilnehmerzahl von 6 - 12 Personen vorgeschrieben. Es findet keine Prüfung statt!
A-Verstöße:
- Zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschritten
- Rotlicht missachtet
- Überholen im Überholverbot
- Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden nicht eingehalten
- Fahren unter Alkoholeinfluss
- Vorfahrtverletzung mit Gefährdung eines Anderen
- Zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen
- Unfallflucht
- Nötigung
- Verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
- "Geisterfahren" auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße
B-Verstöße:
- Überhöhte Geschwindigkeit, die nicht unter die die A-Verstöße fällt
- Mit abgefahrenen Reifen gefahren
- Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern
- Ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeugs mit Gefährdung anderer
- Verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
- Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
- Kennzeichenmißbrauch
- Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überzogen